Schulungen
1) Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung
Die Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) dient dazu, grundlegende Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Bewachung zu vermitteln. Sie ist für Personen verpflichtend, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten, jedoch keine höhere Qualifikation wie die Sachkundeprüfung anstreben.
2) Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung
Die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung ist eine weitergehende Qualifikation für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sein möchten. Sie ist notwendig für bestimmte Aufgabenbereiche und Positionen, die ein höheres Maß an Verantwortung und spezifischen Kenntnissen erfordern, wie etwa der Einsatz in der City-Streife oder im Objektschutz.
3) Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Die Qualifikation zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine anerkannte Fortbildung, die über die Grundqualifikationen im Bewachungsgewerbe hinausgeht. Sie richtet sich an erfahrene Sicherheitsmitarbeiter, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und sich für höherqualifizierte Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe qualifizieren möchten.